Vorträge und Fastenkurse gebe ich auf Anfrage.
Hinweise zur Abrechnung
Im Allgemeinen richten sich die Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, die von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe teilweise erstattet werden.
Die Erstattung dieser Kassen richtet sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung.
Außerdem kann es zu Kürzungen bei Einzelposten kommen, da jede Versicherung unterschiedliche Gebührensätze erstattet.
Am besten informieren sie sich bei ihrer Krankenkasse, welche Leistungen grundsätzlich erstattungsfähig sind.
Die Kosten für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient und nicht die Krankenkasse.